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Kanzlei Andreas Wohlert Ihr Notar in Brunsbüttel

Ob Beglaubigung oder Beurkundung, bei uns sind Sie an der richtigen Adresse. Als Notar ist Kanzleichef Andreas Wohlert Ihr Ansprechpartner, wenn es um Testamente, Gesellschaftsgründungen oder Verträge verschiedenster Art geht.

Beglaubigungen

Bei einer Beglaubigung handelt es sich um das Unterzeichnen eines Dokuments, in Anwesenheit eines Notars. Meist wurde das zu unterzeichnende Dokument zuvor vom Notar selbst verfasst. Der Notar dient also sozusagen als Zeuge für die geleistete Unterschrift.

Was muss beglaubigt werden?

Alle Erklärungen, die gegenüber dem Vereinsregister, dem Handelsregister, dem Grundbuchamt (soweit nicht Beurkundung vorgeschrieben ist) oder dem Genossenschaftsregister abzugeben sind, ferner Postvollmachten, Erbschaftsausschlagungen oder Baulasten.

Was kann beglaubigt werden?

Jede andere Unterschrift unter Erklärungen jeder Art. Beschränkungen gibt es hierbei nicht.

Wozu dient die Beglaubigung?

Sie ist der amtliche Nachweis dafür, dass der Unterzeichnende die Unterschrift auch wirklich persönlich abgegeben hat. Unterschriftsfälschungen werden damit ausgeschlossen.

Sonstige Tätigkeiten eines Notars

Neben den Beglaubigungen und dem Beurkunden ist der Notar für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften zuständig. Einen guten Überblick erhalten Sie auf der Homepage des Deutschen Anwaltsinstitut unter www.dai.de. Natürlich erhalten Sie auch bei uns kompetente Auskunft über alle Fragen der notariellen Tätigkeit.

Beurkundungen von Notar Andreas Wohlert

Für Beurkundungen ist regelmäßig die schriftliche Vorbereitung und, zu Ihrem Schutze, die Vorprüfung der für die Beurkundung maßgeblichen Tatsachen erforderlich. Mit Ausnahme von besonderen Eilfällen erfolgt sie daher auf Termin.

Was muss beurkundet werden?

In der täglichen Praxis sind dies in erster Linie die Kaufverträge über Grundstücke, Erbbaurechte und Wohnungseigentum. Grundschuldbestellungen müssen beurkundet werden, wenn sie – was regelmäßig der Fall ist – eine Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung enthalten. Gesellschaftsbeschlüsse der GmbH und AG müssen in bestimmten Fällen beurkundet werden. Bei einer GmbH beispielsweise sind der erste Gründungsbeschluss und alle satzungsändernden Beschlüsse beurkundungspflichtig.

Was kann beurkundet werden?

Jede andere Erklärung, jeder andere Vertrag. Beschränkungen gibt es auch hier nicht. Es darf nur nichts Gesetzeswidriges geschehen. Auch ein Mietvertrag, z.B. über Gewerberaum, kann also notariell beurkundet werden.

Wozu dient die Beurkundung?

Bei der notariellen Beurkundung wird der gesamte zu unterschreibende Text vorgelesen und dann von den Beteiligten genehmigt. Der Notar muss auf die rechtliche Tragweite der Erklärungen hinweisen und über Risiken belehren. Die Beteiligten wissen also, was sie unterschreiben. Dies bietet Sicherheit für alle Vertragsparteien, denn der Notar ist zur strikten Neutralität verpflichtet.

Kein notarieller Vorgang ist unseren Notaren und unseren Notariatsfachangestellten fremd. Unsere Büroleiterin Jutta Frahm hat in fast 30 Jahren Notariatstätigkeit an die 50.000 Beurkundungen begleitet und schriftlich erfasst. Unsere Erfahrung, unsere guten Kontakte, unsere Seriosität bieten Ihnen die Sicherheit, die Sie für Ihren Beurkundungsvorgang benötigen.

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