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Rechtsfragen

Arbeitszeugnisformulierung


Die Zeugnisformulierung... bedeutet tatsächlich
Er/Sie war immer mit Interesse bei der Sache. Er/Sie hatte Interesse, aber keine Fähigkeiten.
Er/Sie zeigte für seine/ihre Arbeit Verständnis. Er/Sie hat stets nur das Allernotwendigste gearbeitet.
Er/Sie erledigte alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse. Er/Sie war zwar eifrig, hat aber nichts Besonderes geleistet.
Er/Sie hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt. Er/Sie zeigte keinerlei Eigeninitiative.
Er/Sie war besonders ordnungsliebend. Er/Sie war zu pedantisch und unbeweglich.
Er/Sie war ein gutes Vorbild durch seine/ihre Pünktlichkeit. Er/Sie war nur pünktlich und hat schlechte Leistungen erbracht.
Er/Sie hat zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen. Er/Sie war über Gebühr an Festlichkeiten beteiligt.
Er/Sie war ein/e umgängliche/r Kollege/in. Er/Sie war bei den Kollegen/innen nicht sehr beliebt.
Er/Sie ist immer gut mit den Vorgesetzten ausgekommen. Er/Sie hat sich den Vorgesetzten um jeden Preis angepasst.
Er/Sie erwies sich als anspruchsvolle/r und kritische/r Mitarbeiter/in. Sein/Ihr eigensüchtiges Verhalten hat das Betriebsklima belastet.
Er/Sie war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen. Er/Sie war ein/e unangenehme/r Wichtigtuer/in.